Basierend auf den Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 entwickelt. Dieser sieht vor, bis 2050 weitestgehend klimaneutral zu werden. Im Dezember 2019 wurden die Treibhausgasminderungsziele für Deutschland erstmals verbindlich in einem Klimaschutzgesetz verankert. In dem Gesetz ist festgeschrieben, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88% im Vergleich zu 1990 zu senken. Zusätzlich wurden verbindliche Sektorenziele formuliert.
In 2021 wurde in NRW das Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Zielwerte der Reduzierung der Treibhausgasemissionen decken sich mit dem bundesdeutschen Klimaschutzgesetz in den Jahren 2030 und 2040. Bis 2045 soll ein Gleichgewicht zwischen anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen und dem Abbau solcher Gase durch Senken (Treibhausgasneutralität) erreicht werden.
Weitere Gesetze, wie das Energieeffizienzgesetz oder das Gebäudeenergiegesetz stellen Anforderungen an den Klimaschutz.
Auf kommunaler Ebene hat der Oberbergische Kreis in 2019 in dem Programm „Klima – Umwelt – Natur – Oberberg“ umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Lebensraum- und Artenvielfalt sowie zum Klimaschutz und zum Umgang mit Klimawandelfolgen angekündigt. Die Maßnahmen und das Engagement der Gemeinde Engelskirchen werden unter „Klimaschutz in Engelskirchen“ beschrieben.