Basierend auf den Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 entwickelt. Dieser sieht vor, bis 2050 weitestgehend klimaneutral zu werden. Im Dezember 2019 wurden die Treibhausgasminderungsziele für Deutschland erstmals verbindlich in einem Klimaschutzgesetz verankert. In dem Gesetz ist festgeschrieben, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 35% und bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 zu senken. Zusätzlich wurden verbindliche Sektorenziele formuliert.
Der Klimaschutzplan des Landes NRW zeigt über 200 Maßnahmen auf, die einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten können. Darin enthalten sind Maßnahmen zum Ausbau von erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, sowie der Verringerung des Energieverbrauchs in der Industrie, bei den privaten Haushalten und im Gebäudesektor. Besondere Schwerpunkte werden auf den Ausbau der Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplung, den vermehrten Einsatz von Low-Carbon-Technologien in der Industrie, die Schaffung eines langfristig klimaneutralen Gebäudebestands und Emissionsminderungen durch den Einsatz klimafreundlicher Verkehrsmittel gelegt.
© Ziele 2020 & 2030: Klimaschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Jhg. 2019 Teil I Nr. 48
Auf kommunaler Ebene hat der Oberbergische Kreis in 2019 in dem Programm „Klima – Umwelt – Natur – Oberberg“ umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Lebensraum- und Artenvielfalt sowie zum Klimaschutz und zum Umgang mit Klimawandelfolgen angekündigt. Die Maßnahmen und das Engagement der Gemeinde Engelskirchen werden unter „Klimaschutz in Engelskirchen“ beschrieben.
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