Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt immer eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, denn sie gefährdet akut Grundrechte und grundrechtlich geschützte Lebensgüter der Obdachlosen, insbesondere deren Gesundheit und Leben, aber auch deren allgemeines Persönlichkeitsrecht, namentlich Menschenwürde.
Ob Obdachlosigkeit vorliegt, ist grundsätzlich an objektiven Kriterien zu messen, d.h., es kommt nicht darauf an, ob die Obdachlosigkeit vom Obdachlosen verschuldet ist, ob es sich um eine Familie oder eine Einzelperson handelt. Auch auf die Ursache der Obdachlosigkeit kommt es nicht an.
Wer ist obdachlos ?
Obdachlos ist derjenige,
- der keine Wohnung oder sonstiges Unterkommen hat, unfreiwillig dadurch Tag und Nacht auf der Straße zubringen müsste; im Ergebnis also Personen ohne Unterkunft,
- dem der Verlust seiner Unterkunft unmittelbar droht (z.B. bei Zwangsräumungen),
- dessen Wohnung nach objektiven Anforderungen nicht mehr einer menschenwürdigen Unterkunft entspricht, insbesondere wenn von ihr Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen (z.B. Baufälligkeit des Gebäudes),
- der aufgrund ordnungsbehördlicher Einweisung in einer Notunterkunft untergebracht ist.
Wann besteht keine Obdachlosigkeit ?
Obdachlosigkeit ist z.B. in folgenden Fällen nicht gegeben:
- Obdachlosigkeit ist dann nicht gegeben, wenn der Obdachlose über genügend finanzielle Mittel verfügt, um sich selbst -zumindest vorübergehend- helfen zu können.
- Obdachlosigkeit besteht auch dann nicht, wenn der Betroffene sich selbst helfen kann. So z.B., wenn er bei Freunden, Bekannten oder bei den Eltern eine Unterkunftsmöglichkeit hat, wenn diese auch außerhalb des gewünschten Aufenthaltsortes des Betroffenen liegt.
- Bei freiwilliger Obdachlosigkeit (z.B. Landstreicher) ist eine Störung der öffentlichen Sicherheit nicht gegeben. Freiwillige Obdachlosigkeit ist ein erlaubter Zustand und Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit aufgrund des Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, zumal auch keine Verpflichtung besteht, ein Dach über dem Kopf zu besitzen.
Weitere Hilfen können Sie erhalten bei
Fachberatungsstelle Wohnungsnot
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