Erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren haben seit dem 01. Januar 2005 für sich und ihre Familienangehörige (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Erwerbsfähig ist man, wenn unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich gearbeitet werden kann.
Trifft das nicht zu, können unter den üblichen Bedingungen Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe beantragt werden.
Zuständig für die Erbringung der Leistungen nach dem SGB II ist das
Jobcenter Oberberg - Engelskirchen
Engels-Platz 8
51766 Engelskirchen.