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Gemeinde Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Tel.: 02263/83-0
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E-Mail: rathaus@engelskirchen.de
Gestaltung und Aktualisierung der Homepage
Gemeinde Engelskirchen
Fachbereich 2.2 - IT-Steuerung
Die Fotos auf unserer Internetpräsentation wurden uns von folgenden Quellen zur Verfügung gestellt:
Bezeichnung | URL |
---|---|
Gemeinde Engelskirchen | |
Andreas Schlecht | |
Christian Benze | |
Deutsche Post AG | www.deutschepost.de |
Harald Söhngen | www.harald-soehngen.de |
Herbert Miebach | |
Klaus Stange | www.avttention.de |
Paul Esser | |
Stift Ehrehoven | www.stift-ehreshoven.de |
brgfx | de.freepik.com/autor/brgfx |
macrovector | www.freepik.com/author/macrovector |
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für das Zustellen elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten zu eröffnen. Dies leistet das „besondere Behörden-Postfach“ (beBPo). Die Gemeinde Engelskirchen hat für den sicheren elektronischen Rechtsverkehr ein beBPo eingerichtet.
Die Postfachadresse finden Sie im beBPo-Adressverzeichnis unter dem folgenden Namen:
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist.
De-Mail
Nachrichten werden mit De-Mail verschlüsselt übermittelt und die Übermittlung nachvollziehbar dokumentiert. Durch eine De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung kann die Schriftform ebenfalls ersetzt werden. Eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, insbesondere für die Übermittlung elektronischer Dokumente, ist auf diesem Wege also ebenfalls möglich.
Für diesen Zweck wurde folgende De-Mail-Adresse eingerichtet:
Virtuelle Poststelle (VPS)
Information zur Rechtsbehelfsbelehrung in elektronischer Form
Die elektronische Form wird durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist und
Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils gültigen Fassung. Über das Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) können weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen, Bearbeitungsvoraussetzungen und das Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs abgerufen werden.
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach der VwGO vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht.
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