Der Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan genannt) ist ein Instrument der Landesplanung. Er besteht aus Kartenband mit Textteil und konkretisiert die Ziele der Landesplanung. Die Regionalpläne werden in Nordrhein-Westfalen auf der Gebietsebene der Regierungsbezirke aufgestellt.
Die zuständige Behörde für den Bereich des Oberbergischen Kreises ist das Dezernat für Landesplanung bei der Bezirksregierung in Köln, Beschlüsse zum Regionalplan und dessen Änderungen fasst der Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln. Die Bauleitplanungen auf darunter liegenden Ebenen, also Flächennutzungspläne und Bebauungspläne auf kommunaler Ebene, müssen den Zielen der Landesplanung angepasst werden.
Die Gebietsdarstellungen im Regionalplan, zum Beispiel „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“, „Gewerbe und Industriebereich (GIB)“ aber auch die Darstellungen zum landschaftlichen Freiraum oder zum Hochwasserschutz sind verbindlich für die betroffenen Kreise und Gemeinden.