Die Straßenunterhaltung fasst alle Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um die Straßen und Verkehrsflächen, Straßenausstattung und verkehrstechnische Anlagen, Straßenentwässerung und straßenbegleitende Grünflächen der Gemeinde Engelskirchen zu warten, zu pflegen und dauerhaft instand zu halten.
Die hierfür notwendigen Arbeiten werden für die Gemeinde Engelskirchen vom "Technischen Betrieb Engelskirchen-Lindlar" (TeBEL) ausgeführt.
Straßenaufbrüche im öffentlichen Bereich dürfen nur auf Antrag und späterer Genehmigung durch die Gemeinde Engelskirchen ausgeführt werden.
Die zusätzlichen Vertragbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 97/06) gelten als Mindestanforderung bei Aufgrabungen im öffentlichen Bereich.
Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann, auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken. Die Absenkung darf nur durch eine zugelassene Fachfirma ausgeführt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die notwendigen Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt werden. Die entstehenden Kosten werden durch den/die Grundstückseigentümer/in getragen.
Der Antrag ist gemeinsam von dem/der Eigentümer/in des Grundstückes und von der ausführenden Fachfirma zu unterschreiben.
Herr Andreas Kiel | |
Amt / Bereich 3.2 Tiefbau (Leitung) Rathaus, Zimmer 009 // UG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-186 E-Mail: andreas.kiel@engelskirchen.de | |
Herr Stefan Groneuer | |
Amt / Bereich 3.2 Tiefbau Rathaus, Zimmer 014 // UG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-189 E-Mail: stefan.groneuer@engelskirchen.de | |
Herr Thomas Tesche | |
Amt / Bereich 3.2 Tiefbau Rathaus, Zimmer 014 // UG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-192 E-Mail: thomas.tesche@engelskirchen.de |