Nach dem Schulgesetz NRW haben Eltern und Schüler ein aktives Schulmitwirkungsrecht. Über mitwirkungspflichtige Angelegenheiten in der Schule entscheidet die Schulkonferenz.
Die Schulentwicklungsplanung ist eine wichtige Planungsaufgabe des Schulträgers zur Ermittlung notwendigen Schulraumbedarfs. Die Gemeinde Engelskirchen verfügt über einen Schulentwicklungsplan. Er kann bei Bedarf im Schulverwaltungsamt eingesehen werden.
Frau Anja Aktas | |
Amt / Bereich 1.2 Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit Rathaus, Zimmer 115 // EG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-139 E-Mail: anja.aktas@engelskirchen.de | |
Frau Simone Miebach | |
Amt / Bereich 1.2 Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit Rathaus, Zimmer 113 // EG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-137 E-Mail: simone.miebach@engelskirchen.de |