Fundsachen sind nur verlorene Sachen, die ohne Willen des Eigentümers abhandengekommen sind. Keine Fundsachen sind z. B. Sachen, die liegengelassen worden sind und deren Wiedererlangung jederzeit möglich ist.
Zuständig für Fundsachen in der Gemeinde Engelskirchen ist das Bürgerbüro. Hier können Sie sich erkundigen, falls Sie Gegenstände vermissen. Sie können auf unserer Internetseite nachsehen, ob sich Ihr verlorener Gegenstand bereits bei uns befindet.
Das Bürgerbüro nimmt auch von Ihnen gefundene Sachen entgegen. Diese Gegenstände werden geprüft und falls sich der Verlierer ermitteln lässt, an diesen ausgehändigt.
Sollte kein Verlierer ermittelt werden können, verbleiben die Gegenstände für 6 Monate im Fundbüro. Wenn sich innerhalb dieser Zeit kein Verlierer meldet, geht die Fundsache in Ihren Besitz über oder wird karitativen Zwecken zur Verfügung gestellt.
Gefundene Schlüssel oder Handys dürfen nicht an den Finder ausgehändigt werden.
Aktuelle Fundsachen
1.1 Bürgerbüro | |
Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-0 | Mo, Di & Do: 08:00 - 18:00 Uhr Mi & Fr: 08:00 - 12:30 Uhr Sa: 10:00 - 12:30 Uhr Standesamt nur Mo bis Fr: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Do: 14:00 - 17:00 Uhr |