Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Gemeindeentwicklung.
Der Flächennutzungsplan gibt als langfristiges Planungsinstrument die Ziele für die bauliche Entwicklung der Gemeinde Engelskirchen vor. Er legt fest, in welchen Bereichen eine bauliche Entwicklung für Gewerbe oder Wohnen stattfinden soll und wo eine landwirtschaftliche oder forstliche Nutzung erfolgen soll. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitende Bauleitplanung bezeichnet.
Bebauungspläne regeln für ausgewählte Bereiche konkret die Festsetzungen über die Baumöglichkeiten auf den einzelnen Grundstücken des jeweiligen Geltungsbereiches.
Die Pläne liegen im Fachbereich 3 - Technische Dienste - zu jedermanns Einsichtnahme bereit und werden auf Wunsch erläutert. Hier erfahren Sie also, ob und in welcher Form Ihr Grundstück baulich nutzbar ist. Auch die Offenlagen von laufenden Planverfahren erfolgen hier im Fachbereich 3, Rathaus, 1. Stock, Zimmer 229.
Die Gemeindeentwicklung umfasst alle Prozesse im Bereich der Wohnungs- und Gewerbeentwicklung, die sich durch kommunale Planungshoheit steuern lassen.
Dabei muss die demographische Entwicklung, das Angebot ortsnaher Arbeitsplätze und die Schaffung optimaler Standortbedingungen für ortsansässige und neue Unternehmen in Einklang mit einem intakten Orts- und Landschaftsbild und dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden gebracht werden. Dieser komplexe Abwägungsprozess ist Kernstück einer sachgerechten Gemeindeentwicklung.