Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Deshalb verpflichtet nunmehr § 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern grundsätzlich, hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Gemeinde Engelskirchen ist dieser Aufgabe nachgekommen und hat Frau Petra Klee zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte
Nach telefonischer Vereinbarung führt sie Sprechstunden durch, um Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern schnell und unbürokratisch zu helfen.
Sofern Sie die Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten in Anspruch nehmen wollen, wenn Sie Anregungen und Beschwerden haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Frau Petra Klee | |
Amt / Bereich 1.2 Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit Rathaus, Zimmer 116 // EG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-195 E-Mail: petra.klee@engelskirchen.de |