Der Kirchenaustritt wird ausschließlich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat bearbeitet.
Für Engelskirchen ist dies das Amtsgericht Gummersbach.
Amtsgericht Gummersbach
Steinmüllerallee 1a
51643 Gummersbach
www.ag-gummersbach.nrw.de