Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Bundesländer geregelt.
Der Personalrat der Gemeinde Engelskirchen besteht aus fünf Mitgliedern. Zum Vertretungskreis zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Engelskirchen (Beschäftigte und Beamte). Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Beschäftigungsgruppen sind die Mitglieder im Personalrat vertreten:
In der derzeitigen Zusammensetzung besteht der Personalrat seit dem 10. Februar 2021 und ist bis zum 30. Juni 2024 gewählt.
VorsitzenderHerr Moritz Miebach | |
Amt / Bereich 2.2 IT-Steuerung Rathaus, Zimmer 013 // UG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-175 E-Mail: moritz.miebach@engelskirchen.de |