Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt in seinem Artikel 28 II S. 1 den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die unmittelbar von ihnen gewählten Gemeindevertretungen das Recht, eine Ortsgesetzgebung zu schaffen, die sehr stark das örtliche Leben und das Arbeiten der Verwaltung beeinflusst.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelskirchen haben sich über Rat und Verwaltung ein Ortsrecht gegeben. Hier wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich schnell und umfassend über nahezu alle Regeln des kommunalen Wirkungskreises unterrichten zu können.
Frau Susanne Fabritius![]() | |
Amt / Bereich Verwaltungsvorstand › Fachbereich 4 - Zentrale Dienste Rathaus, Zimmer 210 // 1. OG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-151 Telefax: 02263 83-8151 E-Mail: susanne.fabritius@engelskirchen.de |