Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Engelskirchen
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes sind §§ 47 a-f BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments sowie der Verordnung über die Lärmkartierung -34.BImSchV. Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität beinhaltet.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Gemeinde Engelskirchen wird in der Zeit
vom 29.04.2024 bis zum 26.05.2024
für jedermann zugänglich gemacht.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan liegt im Rathaus, Zimmer 226,
Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Montag bis Mittwoch | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
zusätzlich Donnerstag | 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Frau Julia Conrady | |
Amt / Bereich 3.1 Planung, Hochbau, Liegenschaften Rathaus, Zimmer 226 // 1. OG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-163 E-Mail: julia.conrady@engelskirchen.de |