Der der Haushaltssatzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan enthält alle die bei der Gemeinde Engelskirchen im Haushaltsjahr (Kalenderjahr) für die Erfüllung ihrer Aufgaben vorgesehenen
Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne entsprechend der vorhandenen Produkte.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt nach Einbringung in den Rat und vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich aus (1. Auslegung). Einwohner und Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Über diese Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung wird der Aufsichtsbehörde (Landrat in Gummersbach) angezeigt. In der Regel wird sie einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht. Zugleich wird erneut auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses hingewiesen (2. Auslegung).
Es besteht jedoch keine Einwendungsmöglichkeit mehr.
Die Einsichtnahme erfolgt im Fachbereich 2 - Zentrale Dienste - der Gemeinde Engelskirchen während der allgemeinen Bürozeiten. Das entsprechende Büro wird in der öffentlichen Bekanntmachung genannt.
Auf den folgenden Seiten können Sie aktuelle und zurück liegende Haushaltspläne der Gemeinde Engelskirchen einsehen:
Haushaltsplan 2024 (24 MB) | |
Haushaltsplan 2023 (30 MB) | |
Haushaltsplan 2022 (13 MB) | |
Haushaltsplan 2021 (26 MB) | |
Haushaltsplan 2020 (10 MB) | |
Haushaltsplan 2019 (11 MB) | |
Haushaltsplan 2018 (8 MB) | |
Haushaltsplan 2017 (21 MB) |