Der neue Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagement NRW - NKFG NRW) bildet die gesetzliche Grundlage für den Reformprozess in den kommunalen Verwaltungen.
Zielsetzung der NKF-Einführung ist die Umstellung des Finanzwesens der Kommunen vom bisherigen Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept. Die bisherige Kameralistik erfasste Einnahmen und Ausgaben, d.h. Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen dar.
Der Werteverzehr des Vermögens wird als Abschreibungsaufwand erfasst. Die Auswirkungen des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde werden wesentlich transparenter als bisher und über die Ergebnisrechnung und Bilanz offengelegt. Das neue Buchungssystem ist angelehnt an die kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), d.h. sie berücksichtigt darüber hinaus kommunalspezifische Aufgaben und Ziele.
Weitere ausführliche Erläuterungen zum neuen NKF-Haushalt sind dem jeweiligen Vorbericht und den Haushaltsplänen selbst zu entnehmen.