Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 26.08.2021 einstimmig beschlossen, die sogenannte Edinburgh-Erklärung für die biologische Vielfalt zu unterschreiben. Den Antrag dazu hatte Claus Wittke vom NABU gestellt. Bundesweit hatten das Bundes-Umweltministerium, das Bundesamt für Naturschutz und die Kommunen für biologische Vielfalt gemeinsam dazu aufgerufen, diese Erklärung zu unterzeichnen.
Um die Ansprüche und Interessen von Städten, Kommunen und Landkreisen sichtbar in die internationale Biodiversitätspolitik zu tragen, haben verschiedene Städte- und Regionalnetzwerke den sogenannten Edinburgh-Prozess ins Leben gerufen. Dabei geht es u. a. darum, den neuen globalen Rahmen für biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 so zu gestalten, dass auch regionale und kommunale Belange berücksichtigt sind. Die Edinburgh-Erklärung ist auf der Homepage der Gemeinde Engelskirchen in der Rubrik Planen, Bauen, Umwelt unter dem Stichwort Naturschutz eingestellt und kann dort (unter diesem Text) eingesehen werden.
Die Gemeinde Engelskirchen ist dem Natur- und Umweltschutz besonders verbunden und daher bereits Mitglied der Kommunen für biologische Vielfalt. Mit dem Projekt „Artenreiche Säume – Bunte Vielfalt am Wegesrand“, dem Schutz und der Betreuung von Fledermauswinterquartieren, der Wiesenentwicklung, dem Schulprojekt auf der Obstwiese „Lüring“ bei Bellingroth und der bereits eingeleiteten ökologischen Umwandlung gemeindeeigener Waldflächen kann Engelskirchen viele Aktivitäten für die biologische Vielfalt vorweisen. Die Unterzeichnung der „Edinburgh-Erklärung“ ist somit nur logisch und konsequent. Der Planungs- und Umweltausschuss ist der Empfehlung von Bürgermeister Dr. Gero Karthaus gefolgt und hat sich einstimmig für die Unterzeichnung ausgesprochen.
Edinburgh-Erklärung (905 kB) | |
Kommunique Aufruf zur Edinburgh-Erklärung (267 kB) |