Bauanträge werden durch den Oberbergischen Kreis als Bauaufsichtsbehörde bearbeitet. Die Gemeinde wird bei diesen Bauanträgen durch den Oberbergischen Kreis beteiligt und prüft die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Lediglich Bauanträge im Verfahren nach § 63 BauO NW werden direkt bei der Gemeinde eingereicht. Diese Möglichkeit besteht bei Wohngebäuden, einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen, die sich in einem Bebauungsplan befinden und dessen Festsetzungen entsprechen.
Als Untere Denkmalbehörde ist die Gemeinde auch für den Schutz von Baudenkmälern zuständig.