Die öffentliche Finanzwirtschaft hat in erster Linie die Aufgabe, die zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben erforderlichen Ausgaben durch Einnahmen zu decken. Die Einnahmen bestehen neben privatrechtlichen Entgelten aus den sogenannten Abgaben.
Der Begriff der Abgaben umfasst Steuern, Gebühren und Beiträge (öffentliche Entgelte).
Gemeindliche Steuern sind die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Vergnügungssteuer.
Gebühren sind zum Beispiel die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, die Bestattungsgebühren, die Straßenreinigungsgebühren für den Kehr- und Winterdienst. Gebühren werden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, wobei insbesondere bei der Straßenreinigungsgebühr die Gemeinde einen finanziellen Eigenanteil übernehmen muss.
Gemeindliche Beiträge sind unter anderem Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge. Mit Beiträgen werden die Beitragspflichtigen insbesondere an den investiven Aufwendungen der Gemeinde für ihre öffentlichen Einrichtungen, beteiligt.
Die Erhebung von Gebühren und Beiträgen richtet sich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinde.