Im Sinne von § 30 UVgO wird an dieser Stelle nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer informiert. Die Information wird für die Dauer von 3 Monaten vorgehalten.