Zivilrechtsstreitigkeiten werden in der 1. Instanz grundsätzlich vor den Amtsgerichten ausgetragen. Teilweise sind den Amtsgerichtsverfahren Schiedsverfahren vorgeschaltet.
Für den Bereich der Gemeinde Engelskirchen ist das
Amtsgericht Gummersbach
Moltkestr. 6
51643 Gummersbach,
Tel.: (02261) 811-0
Fax: (02261) 811-100
zuständig.
Im Amtsgericht angesiedelt sind auch das Grundbuchamt, das Arbeitsgericht, das Familiengericht, die Dienststellen in Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz und die Dienststellen zur Verwaltung des Handelsregisters.
Prozesskostenhilfe
Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Will ein Bürger eine Klage erheben, muß er für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor oder beauftragt der Bürger aus anderen Gründen einen Rechtsanwalt mit der Wahnehmung seiner Rechte, so muß er auch dessen Kosten zahlen. Dem Bürger, der sich gegen eine Klage wehren will, können ebenfalls Kosten entstehen.
Die Prozesskostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen.
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Dazu schreibt das Gesetz vor:
"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer
Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
Sie kann ferner z.B dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.
Ansprechpartner ist das Amtsgericht Gummersbach.