Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.
Für die Unterrichtung über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde werden Versammlungen einberufen, die auf Ortschaften beschränkt sein können. In den Versammlungen besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der aktuellen Thematik.
Die näheren Einzelheiten hierzu hat der Gemeinderat in der Hauptsatzung geregelt.
Hauptsatzung (284 kB) |