Der behördliche Datenschutzbeauftragte nimmt die Aufgaben nach dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Diese sind u.a.:
- Unterstützung der öffentlichen Stelle Gemeinde Engelskirchen bei der Sicherstellung des Datenschutzes (§ 32 a Abs. 1 Satz 5 DSG NRW)
- Beratung der verantwortlichen Stellen innerhalb der Gemeinde Engelskirchen bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 32 a Abs. 1 Satz 6 DSG NRW)
- Überwachung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften bei der Einführung neuer bzw. Änderungen bestehender Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 32 a Abs. 1 Satz 6 DSG NRW)
- Beteiligung bei der Erarbeitung behördeninterner Regelungen und Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 32 a Abs. 1 Satz 7 DSG NRW)
- Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften (§ 32 a Abs. 1 Satz 7 DSG NRW)
- Schulung (vertraut machen) der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen mit den Bestimmungen des DSG NRW und den sonstigen Vor-schriften über den Datenschutz (§ 32 a Abs. 1 Satz 7 DSG NRW)
- Durchführung der Vorabkontrolle nach § 10 Abs. 3 DSG NRW (§ 32 a Abs. 1 Satz 7 DSG NRW)
- Führung des Verfahrensverzeichnisses (§ 32 a Abs. 3 DSG NRW)
- Ansprechpartner aller Beschäftigten in Angelegenheiten des Datenschutzes (§ 32 a Abs. 4 DSG NRW)
- Amtshilfe für den Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 22 Abs. 2 DSG NRW)
Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Aufgabenerfüllung zu unterstützen und Amtshilfe zu leisten (§ 22 Abs. 2 Satz 1 DSG NRW). Die Federführung dieser Amtshilfeverfahren liegt beim behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wacht über die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz im öffentlichen Bereich sowie in der Privatwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus kümmert er sich darum, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wahrnehmen können.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an den für die Gemeinde Engelskirchen zuständigen behördlichen Dateschutzbeauftragten: