Registrier- und Verteilverfahren
Entschliessen sich der Spätaussiedler und seine Familienangehörigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, werden sie nach ihrer Ankunft im Bundesgebiet in der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Friedland, der nunmehr einzig verbliebenen Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes, untergebracht und durchlaufen dort zunächst das mündliche Registrier- und Verteilverfahren.
Bescheinigungsverfahren
Das Bundesverwaltungsamt stellt seit dem 01. Januar 2005 Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus (§ 15 Abs. 1BVFG).
Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz (BFFG)
Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR, Estland, Lettland oder Litauen erhalten zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam auf Antrag eine pauschale Eingliederungshilfe.
Bundesverwaltungsamt -Außenstelle Friedland
Besucheranschrift:
Heimkehrerstr. 16
37133 Friedland
Tel.: (05504) 8010
FAX: (05504) 801391
Die Gemeinde Engelskirchen ist zuständig für die Ausstellung von:
Außerdem wird Ihnen Hilfestellung angeboten bei: