Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ökologischen Grundlagen gehört eine sorgfältige Beachtung der natur- und landschaftspflegerischen Anforderungen. Dies geschieht durch die Berücksichtigung ausgewiesener Natur- und Landschaftsschutzgebiete und des Landschaftsplanes. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen werden die betroffenen Fachbehörden beteiligt und eine Umweltprüfung durchgeführt. Auch die intensive Zusammenarbeit der Gemeinde mit den Naturschutzverbänden und die Vorbildfunktion bei ökologischem Bauen sind von ausschlaggebender Bedeutung.
Grünes Telefon des Oberbergischen Kreises: 02261/882500
Das „Grüne Telefon“ ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Umweltschutz. Hier können Bürgerinnen und Bürger Umweltschäden und Umweltverstöße melden und dabei mithelfen, Abhilfe zu schaffen. Das „Grüne Telefon“ ersetzt nicht die bestehenden Ansprechstellen der Umweltbehörden.