Übersicht über die bisher festgestellten Gesamtabschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement.
Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss, auch Konzernabschluss oder konsolidierter Jahresabschluss genannt, fasst den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung mit den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, GmbHs, AGs) zusammen. Der Gesamtabschluss wird stets für ein Geschäfts- bzw. Rechnungsjahr aufgestellt. Hinsichtlich der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Auslagerungen ist zu unterscheiden zwischen verbundenen Unternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, der Kapitalflussrechnung, sowie dem Gesamtanhang und mit erläuternden Inhalten. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.
Die vom Rat der Gemeinde Engelskirchen bisher festgestellten bzw. vom Bürgermeister bestätigten Gesamtabschlüsse sind nachfolgend zum „Download“ abrufbar:
Gesamtabschluss 2018 (1 MB) | |
Gesamtabschluss 2017 (10 MB) | |
Gesamtabschluss 2016 (10 MB) | |
Gesamtabschluss 2015 (11 MB) | |
Gesamtabschluss 2014 (10 MB) | |
Gesamtabschluss 2013 (3 MB) | |
Gesamtabschluss 2012 (3 MB) | |
Gesamtabschluss 2011 (3 MB) | |
Gesamtabschluss 2010 (1 MB) |