Besonders unerwartet werden Angehörige mit dem Thema Pflegebedürftigkeit nach Krankheiten wie einem Schlaganfall oder einem Unfall konfrontiert.
Sollte bereits im Krankenhaus erkennbar sein, dass eine Pflegebedürftigkeit zurückbleibt, die länger als sechs Monate andauert, beantragt das Entlass-Management, umgangssprachlich häufig Sozialdienst genannt, eines jeden Krankenhauses einen Pflegegrad. Dieser ist Voraussetzung, um Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, z.B. einen ambulanten Pflegedienst, Haushaltshilfe oder eine Kurzzeitpflege. Außerdem kann das Entlass-Management notwendige Hilfsmittel wie einen Rollator, Rollstuhl oder ein Pflegebett beantragen, sollten diese benötigt werden.
Kurzum kümmert sich das Entlass-Management um eine lückenlose Anschlussversorgung des Patienten.
Zuhause angekommen zeigt sich mit der Zeit, ob die Pflege angepasst werden muss und ob zusätzliche Unterstützung oder Entlastung für die Angehörigen notwendig ist.
Häufig wissen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen jedoch nicht, was Ihnen zusteht.
Die Inanspruchnahme einer kostenlosen, neutralen und trägerunabhängigen Pflegeberatung, wie sie gesetzlich verankert ist, kann weiterhelfen und begleitend unterstützen.
Beratung erhalten Sie bei beispielsweise bei Ihrer Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder kommunalen Beratungsstellen. Die Beratungsstellen helfen auch dann weiter, wenn noch kein Pflegegrad festgelegt wurde.
Eine solche Beratungsstelle wird auch im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen angeboten.
In der kommunalen Beratungsstelle erhalten Sie außerdem Informationen über lokale Seniorenangebote wie mobile Menüdienste oder Hausnotrufgeräte. Außerdem wird Unterstützung bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder Beratung zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geleistet.
Ansprechpartnerin für die Gemeinde Engelskirchen ist Nina Schurmann.