Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Das bedeutet auch, dass die Abstandsregelungen sowie das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen nur noch auf Verkehrsflächen, Pausenhöfen und im Sanitärbereich erforderlich sind.
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten konnte auch der OGS-Betrieb wiederaufgenommen werden. Einschränkungen gibt es durch die Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen und die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden.
Bis zu den Sommerferien wird in den Betreuungsmaßnahmen jedoch keine Mittagsverpflegung angeboten. Aus diesem Grund verzichtet die Gemeinde Engelskirchen für die Monate Juni und Juli auf die Erhebung der Verpflegungskostenpauschale.
Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Die dreiwöchige Betreuung erfolgt an den Standorten Engelskirchen, Ründeroth und Schnellenbach. Während der Ferienbetreuung erhalten alle angemeldeten Kinder ein Mittagessen durch den Caritasverband Oberberg. Die Kosten hierfür werden den Eltern nach Durchführung der Maßnahme durch die Gemeinde Engelskirchen in Rechnung gestellt.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin:
Frau Anja Aktas, Tel. 02263 83-139, anja.aktas@engelskirchen.de