1. Am 13. September 2015 findet die
Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde
und die
Wahl des Landrats/der Landrätin des Oberbergischen Kreises
statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sofern keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am 27. September 2015 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/innen mit der höchsten Stimmenzahl statt. Für die Stichwahl gelten die gleichen Regelungen wie für die Hauptwahl.
2. Die Gemeinde ist in folgende 21 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:
Stimmbezirk Nr./Bezeichnung |
Lage des Wahlraums (Straße, Nr.) |
010 Oesinghausen/ Osberghausen |
Johanniter Kindergarten, Osberghausen, Rosenstr. 40 |
020 Wiehlmünden |
Dorfgemeinschaftshaus Wiehlmünden, Hammerwiese 40 |
031 Ründeroth I/ Dörrenberg |
Gaststätte Lusa, Dörrenberg, Sonnenborner Str. 15 |
032 Ründeroth I/ Ev. Gemeindezentrum |
Evangelisches Gemeindezentrum, Ründeroth, Hohenstein 2 |
041 Ründeroth II/ AWO-Zentrum |
Otto-Jeschkeit-Altenzentrum, Ründeroth, Hüttenstr. 27 |
042 Ründeroth II/ Kath. Kita |
Kath. Kindertagesstätte „St. Jakobus“, Ründeroth, Dorffeld 23 |
051 Ründeroth III/ Kaltenbach |
Schützenhalle Kaltenbach, Im Schimmelhau 6 a |
052 Ründeroth III/ Ohl |
Sporthaus Ohl, Ründeroth, Gartenstr. 47 |
061 Wallefeld/ Dorfgemeinschaftshaus |
Dorfgemeinschaftshaus Wallefeld, Auf der Mauer 3 |
062 Wahlscheid/ Dorfgemeinschaftshaus |
Dorfgemeinschaftshaus Wahlscheid, Zum Rislöh 39 |
070 Schnellenbach |
Gemeinschaftsgrundschule Schnellenbach, Schulstr. 2 |
080 Bickenbach |
Hotel Engelskirchen, Bickenbach, Gelpestr. 1 |
090 Engelskirchen- Hardt |
Kath. Montessori Kindergarten, Hardt, Höhenweg 50 |
100 Engelskirchen I |
Ev. Gemeindezentrum Engelskirchen, Märkische Str. 24 |
111 Engelskirchen II/Rommersberg |
Landgasthof Alter Rommersberg, Rommersberg 6 |
112 Engelskirchen II/ Im Grengel |
Auxilium e.V., Im Grengel 6 |
120 Engelskirchen III |
Gemeinschaftsgrundschule Engelskirchen, Bergische Str. 56 |
130 Engelskirchen-Grünscheid |
Kindergarten „Villa Kunterbunt“, E.-Loope, Broich 12 |
140 Engelskirchen-Loope I |
Ev. Kindergarten, E.-Loope, Schiffarther Weg 8 |
150 Engelskirchen-Loope II |
Kath. Pfarrheim Herz-Jesu, E.-Loope, Bruchstr. 3 |
160 Engelskirchen-Loope III |
Kath. Grundschule, E.-Loope, Schulweg 35 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.08.2015 bis 23.08.2015 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhlpiktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde im
Rathaus Engelskirchen, Bürgerbüro, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen
zur Einsichtnahme aus.
Der Briefwahlvorstand tritt um 11.00 Uhr in
Engelskirchen, Rathaus, Zimmer 013 und 014, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen
zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis sind zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben und für eine evtl. Stichwahl zurückgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Der Wähler hat bei jeder Wahl eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber
a) für das Amt des Bürgermeisters
b) für das Amt des Landrats
gekennzeichnet werden.
Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt:
a) für die Bürgermeisterwahl: grün Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
b) für die Landratswahl: weiß Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlgebiets (Gemeinde)
oder
- durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.
Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Stimmzettelumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).
Engelskirchen, den 27.08.2015
Gemeinde Engelskirchen
Der Bürgermeister
Dr. Gero Karthaus