Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln, vom 03.02.2016, Az.: 601pa/009-2014#003, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 07.03.2016 bis 22.03.2016 im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen, UG, Zimmer 011, zu den üblichen Öffnungszeiten, zurzeit
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).
Engelskirchen, den 18.02.2016
Dr. Gero Karthaus
Bürgermeister