Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der am Tage der Bekanntmachung gültigen Fassung, wird der Gesamtabschluss zum 31.10.2010 der Gemeinde Engelskirchen hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Engelskirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 6 in Verbindung mit § 101 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW erteilt.
Der Rat der Gemeinde Engelskirchen hat auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner Sitzung am 26.04.2017 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW nach erfolgter Prüfung den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2010 mit einer Bilanzsumme von 202.692.219,19 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 10.401.804,29 € festgestellt. Der in 2010 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Dem Bürgermeister wurde nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Der Gesamtabschluss 2010 einschließlich der Anlagen und des Lageberichts sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Weber & Thönes GmbH liegen bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2011 im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen, Zimmer 209 während der Öffnungszeiten
montags bis freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren ist der Gesamtabschluss 2010 im Internet unter www.engelskirchen.de abrufbar.
Gemeinde Engelskirchen, den 05. Mai 2017
Dr. Karthaus
Bürgermeister