Gemäß § 21 Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz NRW - VermKatG NRW - in Verbindung mit § 23 der "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster" - DVOz VermKatG NRW - wird bekannt gemacht, dass die Grenzniederschrift zur Teilungsvermessung:
Gemarkung Ründeroth, Flur 66, Flurstück 9;
Gemarkung Ründeroth, Flur 68, Flurstück 69
offen gelegt wird, da nicht alle Anschriften ermittelt werden konnten und ungeklärte Erbschaften vorliegen. Zweck der Offenlegung ist die "Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen".
Die Grenzniederschrift kann eingesehen werden in der Zeit vom
18.09.2015 bis einschließlich 19.10.2015
bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Arnold, Karlstraße 1, 51643 Gummersbach
montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zulässige Rechtsbehelfe:
1. Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können in dieser Zeit Einwendungen erhoben werden. Einwendungen sind einzulegen bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Arnold, Karlstraße 1, 51643 Gummersbach
2. Gegen die Abmarkung oder die amtliche Bestätigung der vorgefundenen Abmarkung kann in dieser Zeit Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erhoben werden.
Gummersbach, den 02.09.2015
gez. Dipl.-Ing. Gerd Arnold
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur