Der Rat der Gemeinde Engelskirchen hat in seiner Sitzung am 12.07.2017 den Jahresabschluss des Gemeindewerkes Abwasserbeseitigung Engelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt. Er hat in gleicher Sitzung beschlossen:
„Der Jahresgewinn 2016 beträgt 265.169,86 €. Er wird in Höhe von 125.000,00 € für die Vorabgewinnabführung an die Gemeinde verwandt und der Restbetrag in Höhe von 140.169,86 € wird der Gewinnrücklage zugeführt. Die Vorabgewinnabführung in Höhe von 125.000,00 € wurde bereits entsprechend dem Beschluss des Rates der Gemeinde Engelskirchen vom 25.11.2015 ausgezahlt.“
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erteilte folgenden abschließenden Vermerk:
Abschließender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemäß § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Engelskirchen. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2016 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH, Reichshof, bedient.
Diese hat mit Datum vom 21.06.2017 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An das Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Engelskirchen mit Sitz in Engelskirchen:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Gemeindewerk Abwasserbeseitigung Engelskirchen mit Sitz in Engelskirchen, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 29.11.2017
GPA NRW
Im Auftrag
gez. Harald Debertshäuser
Engelskirchen, den 11.12.2017
Neubauer Kiel
Erster Betriebsleiter Technischer Betriebsleiter
Jahresabschluss und Lagebericht liegen ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zur Einsichtnahme im Rathaus Engelskirchen, Zimmer 7, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen aus.