Nach § 16 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) vom 16.12.2004 in der zur Zeit gültigen Fassung, geben die Mitglieder des Gemeinderates, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der Bürgermeister gemäß § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit und ihre Mitgliedschaft in Organen und Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Unternehmen.
Die Angaben sind nach § 16 Satz 3 des Gesetzes in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Hierzu liegt eine Zusammenstellung der Angaben in der Zeit vom 12.12.2016 bis 14.01.2017 beim Fachbereich 2 - Zentrale Dienste - der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, Zimmer 210, zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelskirchen während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Engelskirchen, 07.12.2016
Dr. Gero Karthaus
Bürgermeister