Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Engelskirchen beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Wahlgräber gemäß § 32 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Engelskirchen vom 18.03.2004 einzuziehen, weil diese Grabstätten seit Jahren nicht mehr gepflegt werden und sich in einem verwahrlosten Zustand befinden. Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten konnten nicht ermittelt werden.
Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Berechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb von 3 Monaten, bis zum
26.11.2015
gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Sollte dieser Aufforderung nicht Folge geleistet werden, gilt nach Ablauf der Frist das Nutzungsrecht als entzogen. Die Grabstätten werden abgeräumt, eingeebnet und eingesät. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt und gehen in das Eigentum der Gemeinde Engelskirchen über.
Für folgende Wahlgräber gilt diese Aufforderung:
Gemeindefriedhof Engelskirchen, alterTeil
Feld | Grabstätte | Name des zuletzt Beigesetzten |
4 | 0007-0008 | Margarete Birkenbach |
Gemeindefriedhof Engelskirchen, neuer Teil
Feld | Grabstätte | Name des zuletzt Beigesetzten |
14 | 0001-0002 | Anna Hinkel |
Gemeindefriedhof Ründeroth, alter Teil
Feld | Grabstätte | Name des zuletzt Beigesetzen |
35 | 8,8 | Vera Göppert |
Engelskirchen, den 21.08.2015
Dr. Karthaus
Bürgermeister