Die Gemeinde Engelskirchen weist darauf hin, dass die Ruhezeit bei den nachfolgend aufgeführten Reihengräbern abläuft bzw. abgelaufen ist. Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung für die Friedhöfe der Gemeinde Engelskirchen vom 18.03.2004 ist das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen drei Monate vorher schriftlich bekanntzumachen.
Die Nutzungsberechtigten der Reihengräber konnten nicht ermittelt werden.
Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Berechtigten aufgefordert, innerhalb von drei Monaten, bis zum
30.11.2019
Grabmale, Grabeinfassungen oder sonstigen Grabschmuck von den Gräbern zu entfernen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Reihengräber abgeräumt, eingeebnet und eingesät. Grabmale und sonstige bauliche Anlagen werden beseitigt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nach § 15 Absatz 1 der Friedhofssatzung nicht möglich.
Für folgende Reihengräber gilt diese Aufforderung:
Gemeindefriedhof Engelskirchen, alter Teil
Feld Grabstätte Name des zuletzt Beigesetzten
6 0009 Berta Schornstein
Gemeindefriedhof Schnellenbach, neuer Teil
Feld Grabstätte Name des zuletzt Beigesetzten
1 2434 Emil Issel
Gemeindefriedhof Ründeroth, neuer Teil
Feld Grabstätte Name des zuletzt Beigesetzen
9 0038 Hulda Menges
9 0047 Horst Kohs
9 0053 Helene Mann
9 0055 Marta Pütz
9 0057 Rudolf Goller
Engelskirchen, den 20.08.2019
Dr. Karthaus
Bürgermeister