Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Engelskirchen für das Haushaltsjahr 2016 mit Anlagen liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994, in der derzeit geltenden Fassung, in der Zeit vom
08.10.2015 bis zum Ende des Beratungsverfahrens im Rat
montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und
donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
im Rathaus Engelskirchen, Engels-Platz 4, Zimmer 209, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung, hier bis zum 23.10.2015, gegen den Entwurf erhoben werden, entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, Zimmer 209, zu erheben.
Engelskirchen, den 01.10.2015
Dr. Karthaus
Bürgermeister