Eintragung von Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen, die von der Meldepflicht befreit sind, in das Wählverzeichnis
1. An der Bürgermeister- und Landratswahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen werden Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (= ausländische Unionsbürger), von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 09.08.2015 (Stichtag) für eine Wohnung - bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung - gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie die deutschen Wahlberechtigten - eine Wahlbenachrichtigungskarte und können an den Kommunalwahlen teilnehmen.
2. Ausländische Unionsbürger, die gemäß § 23 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht bei ihrer Wohnortgemeinde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung, Angehörige einer in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen NATO-Streitkraft einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen), werden hingegen nicht automatisch, sondern nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
3. Die von der Meldepflicht befreiten ausländischen Unionsbürger müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auf dem dafür vorgesehenen Formular so rechtzeitig bei der Gemeinde stellen, in der sie ihre Wohnung -bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung - innehaben, dass er dort spätestens am 28.08.2015 eingeht. Später eingehenden Anträgen kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Formulare können kostenfrei bei der Gemeinde Engelskirchen, Bürgerbüro im Rathaus, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen bezogen werden. Dort werden auch weitere Auskünfte, z.B. zu den weiteren Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis, erteilt. Für telefonische Anfragen steht Ihnen das Wahlamt (Tel.: 02263/83-118) zur Verfügung.
Engelskirchen, den 30.07.2015
Gemeinde Engelskirchen
Der Bürgermeister
Dr. Gero Karthaus