Das Mitglied des Rates der Gemeinde Engelskirchen Frau Doris Schuchardt-Kaganietz hat mit Wirkung ab 14.08.2020 auf ihr Ratsmandat verzichtet.
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KwahlG) wird von mir aufgrund der Reserveliste der SPD Frau Henrike Schreyer-Vogt, wohnhaft in 51766 Engelskirchen als Nachfolgerin festgestellt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben,
- sowie die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit dieser Feststellung gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. a - c des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen zu erklären.
Engelskirchen, den 20.08.2020
Dr. Gero Karthaus
Wahlleiter