Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des/der Bürgermeisters/in festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte |
16135 |
Wähler/innen |
7937 |
Ungültige Stimmen |
94 |
Gültige Stimmen |
7843 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) |
Name/n der Partei/en oder Wählergruppe/n, |
Stimmen |
Tessitori, Marco |
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
1388 |
Dr. Karthaus, Gero |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
5864 |
Müller, Ulrike |
Unabhängige Wählergemeinschaft Engelskirchen (UWG) |
591 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Dr. Gero Karthaus (Wahlvorschlag 2) mit 5864 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 23. Oktober 2015, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs.1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Engelskirchen, den 17. September 2015
Norbert Hamm
Wahlleiter