Der Bebauungsplan (auch verbindliche Bauleitplanung genannt) muss aus dem Flächennutzungsplan, der vorbereitenden Bauleitplanung, entwickelt werden. Er enthält die für die städtebauliche Ordnung notwendigen Festsetzungen für seinen Geltungsbereich. Die Vorgaben des Bebauungsplanes schaffen materielles, also konkretes Baurecht. Diese Festsetzungen sind jedoch rechtsverbindlich und müssen nicht nur von der plangebenden Gemeinde sondern von allen Bauherren eingehalten werden.
Der Bebauungsplan setzt räumlich konkret und klar bestimmt Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Das heißt, er weist z. B. allgemeine oder reine Wohngebiete (WA und WR), Mischgebiete (M), Industrie- oder Gewerbegebiete (GI oder GE), Grünflächen, Straßenflächen und vieles mehr aus. Dabei legt er, oft exakt bemaßt, die überbaubaren Flächen und die Stellung der Gebäude fest, kann Geschossigkeit, Dachform und Dachneigung festsetzten und nicht überbaubare Grundstücksflächen darstellen.
Das Aufstellungsverfahren entspricht dem des Flächennutzungsplanes und durchläuft entsprechend der Vorschriften der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches zwei Phasen, in denen nicht nur die BürgerInnen sondern auch betroffenen Behörden, Verbände und weitere Dienststellen, die als Träger öffentlicher Belange gelten, beteiligt werden. Der Bebauungsplan und Änderungen werden abschließend vom Gemeinderat als örtliche Satzung beschlossen.
Die Landesbauordnung NRW hat mit dem § 63 die Möglichkeit geschaffen, bei Einhaltung der Festsetzungen eines Bebauungsplanes, Bauvorhaben genehmigungsfrei zu errichten. Es bedarf dann nicht mehr eines förmlichen Baugenehmigungsverfahren über den Oberbergischen Kreis. Wohngebäude, Stellplätze, Garagen und Carports können mit einem Freistellungsantrag an die Gemeinde Engelskirchen ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Die Bebauungspläne werden mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten bereitgehalten.
Bei Fragen zum Inhalt des Bebauungsplanes wenden Sie sich bitte an das Planungsamt.
In Kraft getretene Bebauungspläne seit dem 01.01.2020
Bebauungsplan Nr. 81 "Obersteeg"
in Kraft getreten am 10.12.2020
Bebauungsplan Nr. 82 "Osberghausen"
in Kraft getreten am 10.12.2020
Über die vor dem 01.01.2020 in Kraft getretenen Bebauungspläne erhalten sie Auskünfte bei den unten genannten Ansprechpartnern des Planungsamtes.
Herr Michael Stockfisch![]() | |
Amt / Bereich 3.1 Planung, Hochbau, Liegenschaften Rathaus, Zimmer 226 // 1. OG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-163 Telefax: 02263 83-8163 E-Mail: michael.stockfisch@engelskirchen.de | |
Herr Helmut Remmel![]() | |
Amt / Bereich 3.1 Planung, Hochbau, Liegenschaften Rathaus, Zimmer 228 // 1. OG Engels-Platz 4 51766 Engelskirchen Telefon: 02263 83-169 Telefax: 02263 83-8169 E-Mail: helmut.remmel@engelskirchen.de |