Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW stellen die Schulträger den Schülern Schulbücher zur Verfügung. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Engelskirchen als Schulträger abzüglich eines Eigenanteils der Erziehungsberechtigten.
Über die Höhe des Eigenanteils für Schulbücher für die Berufskollegs und Sonderschulen informieren die jeweiligen Schulträger.