Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 15, 2021
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Rat der Gemeinde Engelskirchen
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Entscheidung
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Jun 30, 2021
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ungeändert beschlossen
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Rat der Gemeinde Engelskirchen
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Entscheidung
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Jun 30, 2021
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ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden.
Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die sechs Beisitzerinnen und Beisitzer werden auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt.
Aufgrund der neuen Wahlperiode der Personalvertretung der Gemeinde Engelskirchen, die am 10.02.2021 begonnen hat und deren Amtszeit bis zum 30.06.2024 läuft, ist die Besetzung der Einigungsstelle neu zu regeln.
In Abstimmung mit der Personalvertretung wird vorgeschlagen, den Vorsitz der Einigungsstelle wie folgt zu regeln:
Vorsitzender: Dr. Fabian Krapoth
Direktor des Amtsgerichts Waldbröl
Stellvertretender Vorsitzender: Dipl. Kfm. Stefan Weise
Niederlassungsleiter der Volksbank Oberberg eG Geschäftsstelle Engelskirchen
Des Weiteren wird vorgeschlagen, je eine/n Beisitzer*in von den Fraktionen von SPD und CDU und die dritte Stelle von der Verwaltung zu benennen.
Die SPD-Fraktion hat Herrn Peter Korff und die CDU-Fraktion Herrn Janosch Follmann als Beisitzer benannt. Die Verwaltung benennt für die dritte Stelle die Verwaltungs-fachangestellte Frau Karin Junk.
