Gemeinde Engelskirchen

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Beschlussvorlage - VO/0168/LP10-21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Engelskirchen

 

a)   stellt entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest,

 

b)     beschließt die Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 490.540,04 € in die Ausgleichsrücklage.

 

c)     erteilt dem Bürgermeister Entlastung für den Jahresabschluss 2020 nach § 96 Absatz 1 GO NRW. 

 

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Sachverhalt:

 

Die §§ 101 ff der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regeln u. a. die  umfangreichen Aufgaben der örtlichen Prüfung. Gemäß § 102 Abs. 3 GO NRW hat sich die Prüfung des Jahresabschlusses darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind.

 

Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die aufgeführten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der

- Vermögenslage

- Finanzlage und

- Ertragslage

 

der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

 

Der § 101 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 102 Abs. 2 GO NRW ermöglicht es Gemeinden ohne örtliche Rechnungsprüfung, sich zur Prüfung der Jahresrechnung ebenfalls eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen, der/die die Prüfungstätigkeit wahrnimmt.

 

Aufgrund des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04.06.2020 (Vorlage VO/0306/LP9-20) hat die Verwaltung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH, Reichshof mit der Abschlussprüfung der Jahresrechnung 2020 beauftragt.

 

Die Jahresrechnung 2020 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH gem. § 102 Abs. 8 GO NW geprüft und schließt mit einer schriftlichen Erklärung und Feststellung, dass die Überprüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Absatz 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde wesentlich auswirken, haben sich nicht ergeben.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 22.06.2021 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH den Prüfungsbericht erläutert und stand dem Ausschuss für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Die Vermögensverhältnisse der Gemeinde Engelskirchen sind im Prüfbericht für das Rechnungsjahr 2020 umfangreich dargestellt. Ferner wird insbesondere auf den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Lagebericht Bezug genommen.

 

Das Jahresergebnis schließt mit einem Gewinn von 490.540,04 €. Der Gewinn soll in die Ausgleichsrücklage eingestellt werden. Der Bestand der Allgemeinen Rücklage beträgt 24.162.981,96 .

 

Die einzelnen Positionen der Bilanz stellen sich wie folgt dar:

 

Aktiva

T€

Passiva

T€

Immaterielle Vermögensgegenstände

21
 

Allgemeine Umlage

Ausgleichsrücklage

Jahresüberschuss

Eigenkapital

 

24.163

3.711
     491
28.365

Sachanlagen

105.511

Sonderposten

29.406
 

Finanzanlagen

36.324

Rückstellungen

17.600
 

Vorräte

60

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

31.300
 

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.721

Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten

40.000

Liquide Mittel

6.593
 

Sonstige Verbindlichkeiten

3.637
 

Aktive Rechnungsabgrenzung

97
 

Passive Rechnungsabgrenzung

4.019

Bilanzsumme

154.327

Bilanzsumme

154.327

    

 

Die Eigenkapitalquote I beträgt 18,4 % (2019 = 17,9 %, 2018 = 17,1 %, 2017 = 16,3 %, 2016 = 15,6 %).

Die Eigenkapitalquote II (inkl. Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) wird mit 37,4 % (2019 = 36,3 %, 2018 = 35,2 %, 2017 = 34,7 %, 2016 = 34,3 %) vorgetragen. Sie stellt das sogenannte "wirtschaftliche Eigenkapital" dar, da es sich um Zuwendungen und Beiträge handelt, die in der Regel nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind.

Die langfristigen Verbindlichkeiten (mehr als ein Jahr) betragen 28.745.453,91 €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten werden per 31.12.2020 mit 46.190.248,75 vorgetragen.

 

Der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTL Weber Thönes Linden GmbH aus Reichshof vom 15. April 2021 mit Aussagen und Schlussfolgerungen des Prüfberichtes lagen vor.

 

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Anlagen

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