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15.06.2021 - 7 1. Nachtrag zur Satzung über Kostenersatz und E...

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Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Rat der Gemeinde Engelskirchen beschließt den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Engelskirchen bei Einsätzen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Engelskirchen vom 26.04.2017.

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

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Sachverhalt:

Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Engelskirchen werden auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit der Satzung über Kostenersatz und Entgelte für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Engelskirchen vom 26.04.2017 abgerechnet.

Im Zusammenhang mit einem inzwischen erledigten Klageverfahren zwischen der Gemeinde Engelskirchen und einem zum Kostenersatz Verpflichteten wurde der Gemeinde von der sie vertretenden Rechtsanwaltskanzlei empfohlen, diese Satzung in Form eines 1. Nachtrages zu ändern und im Hinblick auf die Kalkulation der Entgelte auf die aktuellen Zahlen anzupassen. 

 

Dieser Verpflichtung ist die Verwaltung nachgekommen und hat die Entgelte für den Kostenersatz bei den Einsätzen der Feuerwehr auf der Grundlage der Jahre 2017 bis 2020 angepasst. Hierbei sind insbesondere bei den Fahrzeugen deutliche Erhöhungen im Hinblick auf die Kosten für die Einsatzzeiten eingetreten, während die Personalkosten aufgrund der relativ hohen Zahl der Einsatzstunden im Vergleich zu dem bisherigen Tarif sogar leicht gesunken sind.

 

 

Betrachtet man die veränderten Zahlen in Relation zur Mustersatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, die aus dem Jahr 2016 stammt, so sind die erhobenen Entgelte bei der neuen Satzung in Engelskirchen überwiegend günstiger.

 

 

 

Kostenersatz Feuerwehr Vergleich aktuelle Satzung 2017 -

Entwurf 2021 - Mustersatzung Städte- und Gemeindebund (StGB)

 

 

 

 

                                je Stunde

 

 

 

2017

2021

StGB

1. Stundensatz Personal

 

 

I.   

Stundensatz je

Feuerwehreinsatzkraft

36,00 €

32,00 €

40,00 €

 

 

 

 

 

 

 2. Stundensatz Fahrzeuge

I.  

Rüstwagen

181,00 €

333,00 €

368,00 €

 

 

 

 

 

 

 

II.

Löschgruppenfahrzeuge

(HLF, LF)

99,00 €

156,00 €

115,00 €

 

 

 

 

 

 

 

III.

Tanklöschfahrzeuge

(TLF)

94,00 €

199,00 €

302,00 €

 

 

 

 

 

 

 

IV.

Mannschaftstransportwagen

(MTF, MTW)

85,00 €

126,00 €

223,00 €

 

 

 

 

 

 

 

IV.

Einsatzleitwagen (ELW)

46,00 €

77,00 €

97,00 €

 

 

 

 

 

 

 

V.

Kommandowagen

35,00 €

40,00 €

38,00 €

 

 

 

 

 

 

 

VI.

Gerätewagen (GWG)

181,00 €

333,00 €

368,00 €

3. Entgelte für

freiwillige Leistungen/

Brandsicherheitswachen       

 

 

 

 

 

 

I.

für freiwillige Leistungen

36,00 €

32,00 €

40,00 €

 

II.

Für das Stellen von

Brandsicherheitswachen

bei

 

 

 

 

 

a. auswärtigen Veranstaltern

36,00 €

32,00 €

40,00 €

 

 

b. gemeindlichen Vereinen

u.ä.

36,00 €

32,00 €

40,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrzeuge wie oben

 

 

 

 

   

 

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Beratungsfolge:

Fachbereichsleiter Norbert Hamm erläuterte die Vorlage.

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Anlagen zur Vorlage