- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) dient als rechtliche Grundlage zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichbehandlung von Frauen und Männern für das Land NRW.
Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Neben dem Ziel der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen verfolgt das Gesetz einen ganzheitlichen und umfassenden Ansatz und enthält konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitgestaltung.
Gemäß § 5 LGG NRW ist die Gemeinde Engelskirchen verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Der Gleichstellungsplan wurde im Einvernehmen mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten aufgestellt.
Beratungsfolge:
SPD-Ratsmitglied Dawn Stiefelhagen teilte mit, dass die SPD es ausdrücklich begrüßen würde –auch wenn dies selbstverständlich sei-, den Gleichstellungsplan zu erlassen. In der Fraktion habe man jedoch den Eindruck, dass die Gemeinde Engelskirchen bereits danach handle. Trotzdem sei die offizielle Verabschiedung der richtige Weg.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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325,3 kB
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