Gemeinde Engelskirchen

Engelskirchen - Logo, Suche und Topnavigation

 
Sie sind hier: Bürgerservice / Gemeinderat / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

26.08.2021 - 7 Bebauungsplan Nr. 84 Buschhause...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmte dem Beschlussentwurf mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zu.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Umsetzung eines Wohngebietes in Buschhausen vorzubereiten. Aus der Vorlage, die dieser Entscheidung zu Grunde lag, gehen folgende Merkmale hervor:

 

  • Der Standort wurde vor allem aus dem Aspekt der fußläufigen Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs betrachtet.

 

  • Der Bahnhof Ründeroth ist innerhalb von 900 m fußläufig erreichbar. Damit werden für Berufspendler nach Gummersbach und Köln optimale Voraussetzungen geschaffen, ein umweltfreundliches Verkehrsmittel zu nutzen.

 

  • Der Standort befindet sich in 300 m Entfernung zum geplanten Bürgerzentrum in der Alten Bücherfabrik und 700 m zur Nahversorgung im Ortskern Ründeroth. Damit befindet sich der Standort im Einklang mit dem Leitsatz des Rates: „Die Entwicklung von Wohnbauflächen soll in möglichst zentraler Lage und unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur erfolgen“.

 

  • Die Umsetzung des Wohngebietes würde ca. 5 ha Wald in Anspruch nehmen.

Die Gemeinde liegt mit einem Waldanteil von 61 % weit über dem Landesdurchschnitt von 25,6 %. Die Waldfläche Engelskirchen wird sich durch die Inanspruchnahme lediglich um 0,12 % verringern.

 

  • Der geringe Offenlandanteil von nur 18 % und die von der Landwirtschaftskammer vorgetragene Existenzsicherung der Agrarbetriebe sprechen aus Gründen des Landschaftsbildes und der bäuerlichen Daseinsvorsorge gegen die Inanspruchnahme von weiteren Wiesen- und Ackerböden. 

 

Nach dem o.a. Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses wurde die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde, der Forstbehörde und der Bezirksregierung fortgesetzt und mit folgendem Ergebnis zum Abschluss gebracht:

 

Untere Naturschutzbehörde:

 

Mit Schriftsatz vom 07.10.2019 wird bestätigt, dass keine grundsätzlichen Bedenken des Oberbergischen Kreises aus Sicht des Landschafts- und Artenschutzes sowie aus städtebaulicher Sicht bestehen. Es wird begrüßt, „wenn Wohnbauflächen in dezentraler Lage aufgegeben und dafür bahnnahe Flächen genutzt werden“.

 

 

Landesbetrieb Wald und Holz:

 

Mit Schriftsatz vom 13.08.2020 bestätigt der Landesbetrieb Wald und Holz folgende Lösung auf regionalplanerischer Ebene:

 

Buschhausen, Waldinanspruchnahme   5,7 ha

 

Tauschfläche Wiehlmünden ASB 145-01 Walderhalt 5,7 ha

 

Tauschfläche Osberghausen ASB 144-01 Walderhalt 3,2 ha

 

 

Bezirksregierung:

 

Die Bezirksregierung formulierte als Voraussetzung für die Einleitung einer Regionalplanänderung folgende Aufgaben:

 

  • Vorlage der Scopingunterlage
  • Zustimmung der Naturschutzbehörde
  • Zustimmung der Forstbehörde

  

 

Mit Schriftsatz RP vom 20.10.2020 wurden weitere Unterlagen angefordert:

 

  • Darstellung der kurzfristigen Wohnbauflächenentwicklung und Darlegung, warum nicht auf FNP-Reserven zurückgegriffen werden kann.

 

  • Zeitplan zum Bauleitplanverfahren

 

  • Darstellung der Umsetzbarkeit der Marktreife bis 2024

 

  • Verbindliche Erklärung des Bürgermeisters zum vorgelegten Fahrplan

 

In seiner Sitzung am 09.12.2020 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, „die Anregung auf Regionalplanänderung für eine ASB-Darstellung südlich von Buschhausen bei der Bezirksregierung einzureichen und im Gegenzug die Aufgabe der ASB-Flächen 145-01 Wiehlmünden und 144-01 Osberghausen anzuregen“.

 

Am 10.12.2020 hat die Verwaltung daraufhin der Bezirksregierung folgende Unterlagen eingereicht:

 

  • Anschreiben zur Anregung der Regionalplanänderung mit Planbegründung nach

§ 7 ROG (5)

 

  • Darstellung, warum vorhandene FNP-Reserven nicht zur Verfügung stehen

 

  • Zeitplan für den zügigen Abschluss Bauleitplanverfahren

 

  • Umsetzbarkeit und Erzielen der Marktreife

 

  • Verbindliche Erklärung des Bürgermeisters zum Fahrplan

 

  • Leitsätze der Gemeinde

 

  • Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz

 

  • Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

 

  • ASB Tauschflächen

 

  • Scopingunterlage, Umweltbericht

 

  • Schalltechnische Untersuchung Edelstahl Dörrenberg

 

  • Beschlussvorlage Planungs- und Umweltausschuss vom 09.12.2020 einschließlich Protokoll.

 

 

Zum 01.07.2021 erhielt die Bezirksregierung den Umweltbericht zur FNP-Änderung. Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den FNP erfolgt nicht parallel zum Bebauungsplan, weil die Bezirksregierung zur Sitzung des Bezirksplanungsrates am 24.09.2021 bereits ein Feedback aus diesem Beteiligungsschritt in Engelskirchen wünscht.

 

Daher wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den FNP bereits im Zeitraum 19.07.2021 bis 20.08.2021 durchgeführt.

 

Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 84 soll Mitte September erfolgen und mit einer Bürgerversammlung verbunden werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 wird in der Sitzung ausführlich vorgestellt.

 

Für die Umsetzung der Planung sprechen zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Merkmale:

 

  • Die fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgung, Bahnhaltepunkt und Sozialer Infrastruktur.

 

  • Die Lage des Baugebietes deutlich über dem Hochwasserniveau.

 

  • Die Wohnbauentwicklung in Engelskirchen wird seit Mitte der 90iger-Jahre behutsam und ohne großen Flächenverbrauch betrieben und unterscheidet sich damit deutlich von der Ansiedlungspolitik vieler Kommunen in der Region. Der aktuelle Druck auf dem Wohnungsmarkt und der Wunsch nach bezahlbarem Bauland lässt sich jedoch aktuell nicht mehr mit kleineren Abrundungssatzungen bewältigen. Daher wurde die Entwicklung eines größeren Baugebietes projektiert. Der Standort wurde dabei im Einklang mit dem Leitbild der Gemeinde Engelskirchen gewählt.

 

  • Der Bestand der vorhandenen Baulücken wurde in den letzten Jahren durch die große Nachfrage deutlich reduziert. Die aktuell noch vorhandenen Baulücken stehen dem Markt nicht zur Verfügung.

 

  • Der prognostizierten Überalterung der Bevölkerung soll durch Ansiedlung junger Familien entgegengewirkt werden. Damit wird auch die notwendige Auslastung der Infrastruktur in Kitas und Schulen gewährleistet, die Kaufkraft gesteigert und Steuereinnahmen abgesichert. Die Aufrechterhaltung von Kultur- und Vereinsleben ist auch auf eine Nachwuchsförderung angewiesen.

 

  • Die extreme Nachfrage nach Baugrundstücken spiegelt sich auch in Buschhausen wieder. So sind ohne Durchführung von Werbemaßnahmen bereits 150 Bauwillige auf der Interessenliste verzeichnet, davon 1/3 aus der Gemeinde und 8 aus dem Bereich Dörrenberg-Stiefelhagen-Buschhausen.

 

  • Durch die neue Erschließung des Baugebietes erfolgt keine verkehrliche Belastung der Altortslage.

 

  • Die Eigentümer der Grundstücke sind verkaufsbereit, so dass eine Vorratshaltung von Grundstücken ausgeschlossen werden kann und die Flächen direkt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

 

  • Nach dem Vorliegen des Umweltberichtes gibt es keine artenschutzrechtlichen Bedenken. Der Eingriff ist unter ökologischen Gesichtspunkten fachlich vertretbar. Die Inanspruchnahme der Waldflächen wird nicht nur regionalplanerisch durch die Aufgabe der ASB-Flächen in Osberghausen und Wiehlmünden ausgeglichen, sondern zusätzlich im Rahmen der Einwirk-/Ausgleichbewertung kompensiert. Es handelt sich überwiegend um junge Fichtenbestände zwischen der Altortslage und den vorhandenen Gewerbeflächen. Der Ausgleich ist im Rahmen eines ökologischen Waldkonzeptes in räumlicher Nähe vorgesehen.

 

  • Die Überkompensation wird besonders deutlich, wenn die Größe des neuen Baugebietes in Buschhausen mit 8,15 ha mit den Gesamtflächen der aufgegebenen ASB-Standorte verglichen wird und zwar nicht nur der direkte Waldvergleich, sondern auch die Offenlandanteile. Dabei stehen den 8,15 ha in Buschhausen in Osberghausen 19,99 ha und in Wiehlmünden 16,07 ha gegenüber.

 

  • Der Bebauungsplan soll wichtige Umweltaspekte berücksichtigen:

      Verschattungsanalyse zur Schaffung optimaler Voraussetzungen der Solarnutzung

      Naturnahe Gartengestaltung, Verbot von Schottergärten

      Begrenzung der versiegelten Flächen

      Starkregenmanagement

 

  • Angestrebt wird eine Fernwärmeversorgung aus der Abwärme von Edelstahl Dörrenberg sowie aus nachwachsenden Rohstoffen (Machbarkeitsstudie). Die Fernwärme bietet unter Klimaschutzobjekten eine große Chance.

 

  • Carsharingangebote sollen unterstützt werden.

 

  • Die Holzbauweise soll unterstützt werden.
Reduzieren

Beratungsfolge:

Ausschussvorsitzender Peter Korff wies eingangs auf die umfangreiche Textvorlage hin. Man werde sich den Einwohnerfragen nicht verschließen, sondern diese jetzt unter dem Tagesordnungspunkt 7 ÖT beantworten.

 

Bürgermeister Dr. Gero Karthaus ergänzte, dass die Verwaltung zunächst eine Einführung vornehme und dabei als auch danach die Einwohnerfragen beantworten werde.

 

Fachleiter Michael Advena erläuterte das vorgesehene Verfahren nach dem Baugesetzbuch. Wenn der Aufstellungsbeschluss gefasst werde, werde der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 84 Buschhausen nach § 3 (1) und § 4 (1) des Baugesetzbuches in der so genannten frühzeitigen Beteiligung den BürgerInnen und den zu beteiligenden Stellen, den Trägern öffentlicher Belange, vorgelegt. Im Fall der 42. Änderung des FNP sei diese Beteiligungsrunde bereits erfolgt. Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung zur 42. Änderung des FNP werde als Feedback an das für die Regionalplanung zuständige Dezernat gesendet. Der Regionalrat berate das Vorhaben in seiner Sitzung am 24.09.2021.

 

Die frühzeitige Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 Buschhausen ist ab Mitte September vorgesehen. Dazu wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Der heute vorgelegte Entwurf ist nicht in Beton gegossen. Die Ergebnisse der Bürger- und Behördenbeteiligung werden dem Planungs- und Umweltausschuss und später auch dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. An diese frühzeitige Beteiligung schließt sich dann die Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) des Baugesetzbuches an. Dabei wird dann kein Vorentwurf vorgestellt, sondern der Entwurf des Rechtsplanes, der aus den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung heraus erarbeitet wird.

 

Weil die Gemeinde Engelskirchen über mehr als 60 % Waldfläche verfügt, wird kein forstrechtlicher Ausgleich für die Inanspruchnahme von Waldbereichen gefordert. Trotzdem wurde mit dem Regionalforstamt der Verzicht auf 2 Waldflächen vereinbart, die bei Osberghausen und Wiehlmünden im Regionalplan innerhalb des „Allgemeinen Siedlungsbereiches – ASB“ ausgewiesen sind. Dadurch werde für die überplanten Waldbereiche sogar eine Überkompensation vorgenommen.

 

Fachleiter Michael Advena führte weiterhin aus, dass der Planbereich nicht hochwassergefährdet sei und zur Erschließungsplanung auch das Starkregenmanagement gehören werde. In zwei Bereichen solle der Altbaumbestand erhalten werden. Es werden keine Bauflächen auf Grundstücken ausgewiesen, deren Eigentümer dies nicht wollen. Allerdings wolle er auch verhindern, dass Grundstücke außerhalb des Planbereichs als Trittbrettfahrer zu Bauland werden. Diese Flächen werden im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt. Das Plangebiet liege infrastrukturnah zu Ründeroth. Auch er bekräftigte die große Baulandnachfrage in Engelskirchen.

 

Stefan Müller vom Büro HKR informierte über den Umweltbericht, den sein Büro zum Bebauungsplan Nr. 84 Buschhausen erarbeitet hat. Zur 42. Änderung des FNP seien die Artenschutzprüfung und der Umweltbericht ebenfalls vorgelegt worden. Dazu habe er eine Biotoptypenkartierung vorgenommen. Darüber hinaus gehe es auch um Schutzgüter wie Biotope, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Er stufe die ökologische Wertigkeit des Plangebietes nicht als minderwertig, sondern mit mittlerer Wertigkeit ein.

 

Bei der artenschutzrechtlichen Vorprüfung werden die Auswertungen der Planungen auf sogenannte „planungsrelevante Arten“ untersucht. Im Bereich Ründeroth/Buschhausen gehören Ringelnatter und Feuersalamander nicht zu den planungsrelevanten Arten. Schwerpunkt der Untersuchung waren die Fledertiere und die Vogelwelt.

 

Die Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetzt werden durch die Planungen nicht erfüllt. Allerdings sollen dazu Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Erhaltungszustand der untersuchten Arten werde nicht gefährdet. Der Wald unterhalb des Ortslage Buschhausen gehöre nicht zu einem klimarelevanten Vorsorgebereich. Durch die Planung komme es natürlich zu einer Versiegelung von Böden. Im Plangebiet kommen Braunerden und Parabraunerden mit teilweise hoher Bodenfruchtbarkeit vor. Der Ausgleich für die geplanten Eingriffe werde durch Maßnahmen in den Waldbereichen entlang des Walbaches westlich und nördlich von Ründeroth erfolgen.

 

Bürgermeister Dr. Gero Karthaus beschrieb die naturräumlichen Besonderheiten der Gemeinde Engelskirchen. Mit knapp 2/3 Flächenanteil ist Engelskirchen eine der waldreichsten Gemeinden in NRW. Dazu sei der Heckberger Wald mit ca. 100 km² einer der größten unzerschnittenen Waldbereiche im Land. Aufgrund der vorgegebenen Topographie habe sich die Entwicklung auf die Täler von Agger und Leppe konzentriert. Im Vergleich mit den Nachbarkommunen weise Engelskirchen den geringsten Flächenverbrauch auf, was aber kein Nachteil sein müsse.

 

Er wies auf das Gemeindeentwicklungskonzept und die dazu gehörenden Leitsätze hin. Die weitere Entwicklung von Engelskirchen solle nicht dezentral, sondern in den infrastrukturnah gelegenen Bereichen erfolgen. Auch wenn es um ein behutsames Wachsen gehe, sollen Möglichkeiten für die Ansiedlung junger Familien angeboten werden, denn der Altersdurchschnitt in der Gemeinde Engelskirchen sei sehr hoch. Ebenso wolle er das Infrastrukturangebot weiterhin aufrechthalten.

 

Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Engelskirchen ist enorm. Für ein Baugrundstück im Plangebiet bei Buschhausen haben sich bereits 150 Interessenten gemeldet, davon kommen 50 aus Engelskirchen und 8 aus DöStieBu. Baulücken seien bereits knapp geworden und auch Bestandsimmobilien reichen für diese starke Nachfrage nicht aus. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe vom Juli erwartet er auch Restriktionen was Baurecht in den Tallagen angeht.

 

Das Ziel sei, ein bezahlbares Zuhause in Engelskirchen für junge Familien zu ermöglichen. Dies solle unter ökologischen Aspekten geschehen. Es soll kein Quartier mit städtischem Charakter entstehen. Das Plangebiet ist nicht ökologisch minderwertig, aber die dort geplanten Eingriffe seien vertretbar und ausgleichbar. Es werde vielfältige ökologische Festsetzungen im späteren Bebauungsplan geben. Er kann die Planung auch als Ökologe vertreten und warb dafür, die Ziele einer umweltfreundlichen Gemeindeentwicklung gemeinsam zu verfolgen.

 

Ausschussvorsitzender Peter Korff gab als 2. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins DöStieBu eine persönliche Stellungnahme ab. Er habe mit vielen AnwohnerInnen gesprochen und wurde auch von vielen Bekannten wegen eines Baugrundstücks bei Buschhausen angesprochen. Er selbst konnte zum Glück vor vielen Jahren ein Grundstück am Dörrenberger Weg erwerben und dort bauen.

 

Ausschussmitglied Susann Wilke wies auf den Wald im Plangebiet hin. Der jetzige Primärwald werde sich ohne Planung weiter entwickeln. Sie fragte nach den Ausgleichsmaßnahmen für Greifvögel und Feuersalamander sowie dem Altholzbestand. Sie forderte ein zukunftsfähiges und interkommunales Handeln.

 

Stefan Müller vom Büro HKR stellte klar, dass es weder im Plangebiet noch in der untersuchten Pufferzone Brutnachweise für Greifvögel gibt. Der Rotmilan als planungsrelevante Art braucht Grünlandflächen. Die Altholzbestände werden im Plangebiet auf ca. 3.000 m² Fläche erhalten.

 

Bürgermeister Dr. Gero Karthaus erklärte, dass ein Hauptlebensraum des Feuersalamanders im Quellbereich der benachbarten Schlunds sei. Die Ringelnatter nutze gerne Komposthaufen in Gärten für ihre Eiablage. Die Planung werde ca. 4 ha Wald in Anspruch nehmen, wovon ein erheblicher Teil Fichtenbestand sei.

 

Ausschussmitglied Karl Lüdenbach gab an, dass laut IT NRW gemessen an den Baugenehmigungen in Engelskirchen mehr gebaut wurde als in Lindlar. Er erinnerte an die jüngste Flutkatastrophe und den neuen IPCC-Bericht. Die Versiegelung im Plangebiet werde groß. Was passiert bei Extremniederschlagsereignissen? Das Vorhaben sei ein unverantwortliches Infrastrukturprojekt. Bei Erschließung und Neubauten müsse auch die „Graue Energie“ betrachtet werden. Im Zuge des demographischen Wandels und des erwarteten Einkommensrückgangs werde sich auch die Nachfrage nach Wohnraum verändern.

 

Bürgermeister Dr. Gero Karthaus wies auf die geplante Nutzung der Abwärme der Firma Dörrenberg hin. Oberflächenwasser aus dem Plangebiet solle einer ortsnahen Versickerung zugeführt werden.

 

Ausschussmitglied Henrike Schreyer-Voigt betrachtete die Planung auch unter dem Aspekt Mensch. Sie wolle ein Baulandangebot für junge Familien schaffen. Dabei sei ein Ausgleich zwischen dem Bestand und dem Neubaubereich wichtig.

 

Ausschussmitglied Tim-Oliver Kremer betonte, dass der demographische Wandel auch umweltrelevant sei. Engelskirchens Bevölkerung sei überaltert. Der ökologische Wandel müsse jedoch auch bezahlt werden. Er hielt den Planbereich für geeignet.

 

Ausschussmitglied Wolfgang Brelöhr forderte eine Abwägung anstelle der dogmatischen Betrachtung. Die geplanten Neubauten werden klima- und umweltfreundlicher als Bestandsgebäude.

 

Ausschussmitglied Karl Lüdenbach hielt die energetische Sanierung des Gebäudebestandes für wichtiger als Neubauten. Die dazu notwendigen Kosten könnten aber von vielen Eigentümern nicht aufgebracht werden. Es gehe auch darum, ältere Menschen dazu zu motivieren, in zentrale und qualitativ hochwertige Wohnungen zu ziehen.

 

Ausschussmitglied Alexander Mühlmann berichtete, dass er auch in seinem Garten in Schnellenbach Ringelnattern gesehen hat. Er sehe in dem geplanten Baugebiet bei Buschhausen nicht nur ein Infrastrukturprojekt, sondern die Möglichkeit für junge Familien, hier zu leben. Der Zuzug junger Familien helfe bei der Lösung des demographischen Problems. Mit den schon angesprochenen ökologischen Vorgaben kann dieses Baugebiet Vorbildcharakter bekommen.

 

Ausschussmitglied Susann Wilke wies auf eine mögliche Amphibienwanderung zwischen Agger und Buschhausen hin und fragte, ob es im Plangebiet Quellgewässer gäbe? Unter Hinweis auf den Waldverlust in den letzten Jahren und den Bericht des IPCC sah sie in dem geplanten Baugebiet kein Vorbild. Es müsse in Zukunft nicht in die Fläche, sondern in die Höhe gebaut werden.

 

Stefan Müller vom Büro HKR erklärte, dass die Amphibienwanderung nicht untersucht wurde. Die heimischen Amphibien gehören nicht zu den planungsrelevanten Arten, die zu untersuchen sind. Die Arten selbst werden in ihrer Arterhaltung nicht gefährdet.

 

Bürgermeister Dr. Gero Karthaus ergänzte, dass die planungsrelevanten Amphibienarten wie z. B. Laubfrosch, Kreuzkröte und Geburtshelferkröte in Engelskirchen bzw. im Plangebiet nicht vorkommen. Der Wald sei durch Trockenheit und Borkenkäferkalamität nicht grundsätzlich verloren gegangen. Die Fichten, die von Natur aus nicht in unsere Region passen, sind im Zuge eines Selbstheilungsprozesses des Waldes eingegangen.

 

Ausschussmitglied Marcus Dräger zeigte sich darüber erstaunt, dass die Fachkompetenz des Gutachterbüros angezweifelt wurde. Dies sei wohl ein Zeichen unserer Zeit. Er fasste zusammen, dass seine Fraktion dieses Projekt ebenfalls auf den Weg bringen wolle. Die ökologischen Untersuchungen und die Konzeption des Ausgleichs in den Waldbereichen bei Ründeroth überzeugen ihn. Er habe ein gutes Gefühl, das Baugebiet könne sogar ein Leuchtturmprojekt werden.

 

Ausschussmitglied Wolfgang Brelöhr hob hervor, dass der Gemeinderat für alle Einwohner Engelskirchens zuständig sei. Für die Aufrechterhaltung des jetzigen Infrastrukturangebotes werde ein behutsamer Zuzug gebraucht. Er stimme der Planung zu. Im Zuge des nun beginnenden Verfahrens nach dem Baugesetzbuch bestehen ja auch weitere Beteiligungsmöglichkeiten.

 

Ausschussmitglied Christian Buresch erinnerte an das Ziel, den Flächenverbrauch in NRW auf 30 ha pro Tag zu begrenzen. Bezüglich Lebensweise und -verhalten müsse sich jeder an seine eigene Nase packen. Er selber habe vor vielen Jahren ein Bio-Haus gebaut. Es gehe nicht um Wachstum, sondern um Reduzierung. Sozialer Wohnungsbau sei wichtiger als der Neubau von Einfamilienhäusern. Man müsse sich der Realität der Überalterung und des Bevölkerungsrückgangs stellen.

 

Hinweis: Die Datei zum Vortrag von Herrn Stefan Müller, HKR, ist ergänzend als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen