Ein Gang zum Rathaus ist für diese Dienstleistungen dementsprechend nicht mehr notwendig. Zunächst stehen die Zahlungsarten giropay & Kreditkarte zur Verfügung.
Eine Meldebescheinigung dient zum Nachweis über die erfolgte An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes und wird für eine Vielzahl von Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei einer Eheschließung oder bei Einbürgerungen. Die Melderegisterauskunft ist eine Datenübermittlung aus dem Melderegister an private Dritte und andere nicht-öffentliche Stellen.
Weitere Dienstleistungen wie zum Beispiel Urkundenbestellungen, die sonst im Standesamt durchgeführt werden, folgen zur Jahresmitte. Über www.engelskirchen.de/egov gelangen Sie zu einer Liste, der derzeit angebotenen Online-Dienstleistungen.
Die eID-Funktion (elektronische Identitätsnachweisfunktion) des neuen Personalausweises ist momentan keine Voraussetzung zur Nutzung des Online-Angebotes. Bei der Einführung des Bürgerkontos und für Dienstleistungen, die eine Authentifizierung zwingend voraussetzen, wird diese dann später benötigt.
Ziel des „virtuellen Rathauses“ ist es, dort wo es möglich ist, Behördengänge vom Rathaus ins Internet zu verlagern und den Bürgern eine komplette Onlineabwicklung anbieten zu können.
Informationen zum Thema Online-Funktion des Personalausweises gibt es auf:
www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html oder über eine persönliche Beratung im Bürgerbüro.