Flächennutzungsplan (FNP)

Im Flächennutzungsplan, auch vorbereitender Bauleitplan genannt, stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der geplanten Bodennutzung in den Grundzügen dazu. Der FNP zeigt also, welche Flächen baulich genutzt werden, z. B. als Gewerbegebiet oder als Wohngebiet. Ebenso stellt er Bereiche für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung, für Verkehrsflächen und für Anlagen zur Ver- und Entsorgung dar. Die Darstellungen der Bodennutzung im FNP müssen nicht parzellenscharf erfolgen. Der Flächennutzungsplan besteht aber nicht nur aus einer Kartendarstellung, sondern umfasst auch eine schriftliche Begründung.

Bei der Aufstellung oder der Änderung des Flächennutzungsplanes müssen die übergeordneten Ziele der Raumordnung, der Landes- und der Regionalplanung beachtet werden. Daher bedarf der FNP der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, hier der Bezirksregierung Köln. Die Flächennutzungspläne benachbarter Gemeinden müssen aufeinander abgestimmt werden.

Das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes durchläuft entsprechend der Vorschriften der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches zwei Phasen, in denen nicht nur die BürgerInnen sondern auch betroffenen Behörden, Verbände und weitere Dienststellen, die als Träger öffentlicher Belange gelten, beteiligt werden. Der Beschluss über den Plan wird abschließend vom Gemeinderat gefasst. Dies gilt auch für Änderungen des FNP.

Der Flächennutzungsplan ist jedoch nur für die aufstellende Gemeinde und für Behörden verbindlich. Für den privaten Grundstückseigentümer leiten sich keine materiellen Baurechte aus dem FNP ab. Diese entstehen erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne oder Satzungen gemäß der §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan kann zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Jedermann eingesehen werden.

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Ansprechpartner

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Michael Stockfisch
Telefon: (02263) 83-163
Fax: (02263) 83-8163
michael.stockfisch@engelskirchen.de