Infos zur Dichtheitsprüfung

Informationen für Hauseigentümer in der Gemeinde Engelskirchen
Hausanschluss dicht?

Mit § 61a des Landeswassergesetzes NRW wurde unter anderem geregelt, dass Eigentümer eines Grundstückes ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen müssen. Dies muss spätestens bis zum 31.12.2015 erfolgen. Andere Fristen legt die Gemeinde durch gesonderte Satzungen fest.

Derzeit gibt es in der Gemeinde Engelskirchen 2 Satzungen zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen. Dies betrifft den Einzugsbereich der Kläranlage Ehreshoven sowie der Kläranlage Ründeroth. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Satzungen nur um die Dichtheitsprüfung in sog. Fremdwasserschwerpunktgebieten handelt. Die Sanierung von privaten Entwässerungsanlagen ist im Einzelfall mit der Gemeinde abzustimmen.

In der folgenden Liste können Sie ersehen, wann Ihre Straße betroffen ist. (Straßenliste Dichtheitsprüfung)
Im Rahmen von persönlichen Anschreiben und Bürgerversammlungen für jedes Teilgebiet werden Sie mit den notwendigen Informationen von der Verwaltung direkt versorgt. Ist Ihre Straße nicht dabei? Sprechen Sie uns an.

 

HinweisRund um das Thema „Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen“ bietet die Gemeinde Engelskirchen zudem jeden Donnerstag von 16:00 – 17:00 Uhr eine Bürgerberatungsstunde an.

Die Bürgerberatung findet im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen, Engels-Platz 4, 51766 Engelskirchen in den Zimmern 09 und 14 statt.

Auf den folgenden Seiten des Oberbergischen Kreises wird erläutert, worum es sich bei dieser Prüfung handelt und welche Auswirkungen dies auf den Grundstückseigentümer hat.

Zu diesem Thema hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NW) eine Informationsbroschüre für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zusammengestellt. Diese Broschüre können Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen unter http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_extra/pdf/dichtheitspruefungen.pdf einsehen und ausdrucken.
 

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner

 



Andreas Kiel
Fachleiter Technische Dienste
Telefon (02263) 83-186
Fax (02263) 83-8186
andreas.kiel@engelskirchen.de


Uwe Krause
Technische Dienste
Telefon (02263) 83-188
Fax( 02263) 83-8188
uwe.krause@engelskirchen.de

Wo finden Sie uns

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Rathaus Engelskirchen
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen

Öffnungszeiten

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Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr